Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wirksamkeitsdatum: 1. April 2026
Elexim, a.s. – Abteilung MyBox
Identifikationsnummer: 25565044
Sitz: Riegrovo náměstí 179/14, 767 01 Kroměříž
Betriebsstätte der Abteilung Elektromobilität: Hulínská 1814/1B, 767 01 Kroměříž
Eingetragen im Handelsregister beim Regionalgericht in Brno, Abteilung B, Einlage 6930
Vertreten durch Michal Fojtík, Leiter der Abteilung Elektromobilität
1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Geschäftsbedingungen") der Handelsgesellschaft Elexim, a.s. mit Sitz in Hulínská 1814/1B, 767 01 Kroměříž, Identifikationsnummer: 25565044, eingetragen im Handelsregister beim Regionalgericht in Brno, Abteilung B, Einlage 6930 (im Folgenden „Verkäufer") regeln gemäß § 1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch") die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit oder auf Grundlage eines Kaufvertrags (im Folgenden „Kaufvertrag") entstehen, der zwischen dem Verkäufer und einer anderen juristischen oder natürlichen Person (im Folgenden „Käufer") durch Absendung einer Bestellung oder per E-Mail geschlossen wird. Bestandteil des Kaufvertrags im Sinne des vorstehenden Satzes können auch Service-/Installationsleistungen sein. Als Kaufvertrag im Sinne des vorstehenden Satzes gilt für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen auch ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, dessen Gegenstand ausschließlich Serviceleistungen sind.
1.2. Der Käufer ist ein Verbraucher oder ein Unternehmer. Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die außerhalb des Rahmens ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder außerhalb des Rahmens der selbstständigen Ausübung ihres Berufs einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt oder anderweitig mit ihm handelt. Als Unternehmer gilt, wer selbstständig auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Erwerbstätigkeit gewerbsmäßig oder auf ähnliche Weise mit der Absicht ausübt, dies regelmäßig zwecks Gewinnerzielung zu tun. Gibt der Kunde in der Bestellung seine Identifikationsnummer an, nimmt er zur Kenntnis, dass für ihn die einschlägigen Regeln der Geschäftsbedingungen für Unternehmer gelten.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Kaufvertrags und sind in tschechischer Sprache verfasst. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Kaufverträge, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über E-Mail-Adressen der Vertragsparteien geschlossen werden.
1.4. Der Wortlaut der Geschäftsbedingungen kann vom Verkäufer geändert oder ergänzt werden. Durch diese Bestimmung werden Rechte und Pflichten, die während der Geltungsdauer der vorherigen Fassung der Geschäftsbedingungen entstanden sind, nicht berührt.
2. ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS
2.1. Sämtliche Präsentationen von Waren und Dienstleistungen des Verkäufers haben informativen Charakter und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag über diese Waren abzuschließen. Die Bestimmung des § 1732 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.
2.2. Der Verkäufer erteilt Informationen über Waren und Dienstleistungen, einschließlich der Preisangabe auf Grundlage einer individuellen Anfrage des Kunden. Die Preise der Waren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und alle damit verbundenen Gebühren. Jedes Preisangebot wird individuell mit dem Kunden vereinbart und gilt für den im Angebot angegebenen Zeitraum.
2.3. Der Verkäufer erstellt auf Grundlage der Anfrage des Kunden ein Preisangebot, das auch Informationen über die mit der Verpackung und Lieferung der Waren verbundenen Kosten enthält. Diese Kosten werden auf Grundlage der spezifischen Bedingungen der jeweiligen Bestellung angegeben.
2.4. Der Käufer wendet sich per E-Mail oder über einen anderen Kommunikationskanal mit einer Anfrage zu konkreten Waren oder Dienstleistungen an den Verkäufer. Der Verkäufer sendet anschließend ein Preisangebot mit folgenden Informationen:
- Identifikationsdaten des Käufers (Name/Firma, Identifikationsnummer, Steuer-Identifikationsnummer, Sitz oder Wohnort, E-Mail-Adresse, Telefonkontakt),
- Spezifikation der gewünschten Waren und/oder Dienstleistungen,
- Art der Zahlung des Kaufpreises der Waren und/oder Dienstleistungen, Informationen über die mit der Lieferung der Waren verbundenen Kosten,
- Informationen über die mit der Lieferung der Waren verbundenen Kosten,
- Voraussichtlicher Liefertermin der Waren und/oder Dienstleistungen,
- Lieferort der Waren und/oder Erbringungsort der Dienstleistungen.
2.5. Vor der Bestätigung der Bestellung auf Grundlage des Preisangebots wird dem Käufer ermöglicht, die im Angebot angegebenen Daten zu überprüfen und zu ändern, und zwar auch im Hinblick auf die Möglichkeit des Käufers, Fehler zu erkennen und zu korrigieren. Der Käufer bestätigt anschließend seine Bestellung gegenüber dem Verkäufer per E-Mail oder durch Absendung des Kaufvertrags. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer unverzüglich nach Erhalt der Bestellung deren Eingang per E-Mail, in der Regel innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Bestellung.
2.6. Der Verkäufer ist je nach Art der Bestellung (Warenmenge, Kaufpreis, voraussichtliche Lieferkosten) stets berechtigt, den Käufer um eine zusätzliche Bestätigung oder Präzisierung der Bestellung zu bitten (beispielsweise schriftlich oder telefonisch).
2.7. Der Verkäufer ist nach Bestätigung des Eingangs der Bestellung verpflichtet, die Bestellung zu prüfen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung abzulehnen; in diesem Fall ist er verpflichtet, dies dem Käufer an seine elektronische Adresse mitzuteilen, und zwar spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab dem Tag der Bestätigung des Bestelleingangs. Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellung jederzeit und aus jedem Grund, gegebenenfalls auch ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. Der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer wird durch Absendung der Empfangsbestätigung der Bestellung mit einem Aufschub der Wirksamkeit von 3 Tagen geschlossen.
2.8. Der Käufer stimmt der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln beim Abschluss des Kaufvertrags zu. Die dem Käufer durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags entstehenden Kosten (Kosten für Internetverbindung, Kosten für Telefongespräche) trägt der Käufer selbst, wobei diese Kosten nicht von den Grundtarifen abweichen.
3. TRANSPORT UND LIEFERUNG DER WAREN
3.1. Wird die Transportart auf Grundlage eines besonderen Wunsches des Käufers vereinbart, trägt der Käufer das Risiko und die eventuellen Zusatzkosten, die mit dieser Transportart verbunden sind.
3.2. Ist der Verkäufer gemäß dem Kaufvertrag verpflichtet, die Waren an den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die Waren bei der Lieferung zu übernehmen. Für die Lieferung der Waren gelten sinngemäß die Bestimmungen über die Installation gemäß dem Artikel Installationsleistungen dieser Geschäftsbedingungen.
3.3. Wird der Transport der Waren durch einen Dritten besorgt, der nicht der Verkäufer ist, geht die Gefahr der Beschädigung der Waren mit der Übergabe der Waren an den ersten Beförderer auf den Käufer über. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, bei Zustellung der Waren eine ordnungsgemäße Kontrolle der Waren durchzuführen und die Übernahme der Waren in der vom Beförderer bestimmten Weise zu bestätigen.
3.4. Ist es aus Gründen auf Seiten des Käufers erforderlich, die Waren wiederholt oder auf andere als in der Bestellung angegebene Weise zuzustellen, ist der Käufer verpflichtet, die mit der wiederholten Zustellung der Waren bzw. die mit einer anderen Zustellungsart verbundenen Kosten zu tragen.
3.5. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich im Falle eines Problems beim Transport (Unfälle, Staus u. ä.) oder im Falle einer Panne des die Waren transportierenden Fahrzeugs der Liefertermin um 1 Tag verlängert.
4. INSTALLATIONSLEISTUNGEN
4.1. Sind Installationsleistungen Bestandteil der Bestellung, verpflichtet sich der Verkäufer, die gewählten Waren am Erfüllungsort und innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist zu liefern und zu installieren; der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über den Liefer- und/oder Installationstermin zu informieren. Unter Installation versteht man den Anschluss der Waren am bestimmten Ort und deren Inbetriebnahme. Umfasst die Bestellung lediglich eine Rahmenbestimmung des Liefer- und/oder Installationstermins, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über den genauen Installationstermin der Waren zu informieren, und zwar spätestens 3 Tage vor dem geplanten Liefer- und Installationstermin.
4.2. Die genaue Standortbestimmung der Waren im Rahmen des vereinbarten Erfüllungsorts ist vom Käufer zu bestimmen, und zwar spätestens 5 Tage vor der geplanten Installation. Der Käufer ist ferner verpflichtet, auf eigene Kosten die für die Inbetriebnahme und Prüfung der Waren erforderliche Energie bereitzustellen sowie die bauliche Bereitschaft des Standorts einschließlich der Bereitschaft der Infrastruktur für die Installation der Waren während der gesamten Installationsdauer sicherzustellen.
4.3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere dem Verkäufer und/oder den von ihm bestimmten Personen Bedingungen für eine ordnungsgemäße und ungestörte Installation und Lieferung zu gewährleisten, den genauen Standort für die Aufstellung der Waren zu bestimmen, dem Verkäufer die erforderlichen Zugänge, Einrichtungen und Dokumentation gemäß den Anforderungen des Verkäufers bereitzustellen, und zwar für den gesamten für die Installation der Waren erforderlichen Zeitraum.
4.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung und Installation der Waren zu ermöglichen und dem Verkäufer die erforderliche Mitwirkung gemäß diesem Artikel auch vor dem vereinbarten Liefer- und Installationstermin zu gewähren. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer über einen früheren Liefer- und Installationstermin zu informieren, und zwar spätestens 3 Tage vor dem geplanten Liefer- und Installationstermin.
4.5. Die Parteien haben vereinbart, dass sich der Liefer- und Installationstermin um folgende Zeiträume verlängert:
- in denen der Verkäufer die Waren nicht liefern und/oder mit der Installation beginnen konnte oder die Installation aus Gründen auf Seiten des Käufers nicht fortsetzen konnte (z. B. aufgrund eines Verzugs des Käufers bei der Bestimmung des genauen Standorts für die Aufstellung der Waren, oder falls der Käufer dem Verkäufer Mitwirkung bei der Installation der Waren leistet),
- in denen sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesen Geschäftsbedingungen in Verzug befindet,
- in denen der Verkäufer auf Anweisung des Käufers oder Dritter die Lieferung und/oder Installation der Waren unterbricht oder überhaupt nicht beginnt,
- in denen ein durch höhere Gewalt verursachtes Hindernis besteht, wobei für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen als Hindernis aufgrund höherer Gewalt auch jedes vom Willen der Parteien unabhängige Ereignis gilt, das beim Abschluss des Kaufvertrags nicht vorhersehbar war, insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Streik, Notstand, Bedrohungszustand des Staates oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle.
4.6. Der Käufer oder eine von ihm beauftragte Person verpflichtet sich, am Liefer- und/oder Installationsort zum vereinbarten Erfüllungstermin zu erscheinen, um dem Verkäufer die Lieferung und/oder Installation der Waren zu ermöglichen und nach der Lieferung und/oder Fertigstellung der Installation die Waren gemäß diesem Artikel zu übernehmen.
4.7. Über die Lieferung und/oder Fertigstellung der Installation der Waren wird von den Parteien ein Übergabeprotokoll erstellt, in das jede Partei ihre Stellungnahmen oder Einwände aufnehmen kann. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt die Partei lediglich ihre Teilnahme an der Übergabe der Waren; durch die Unterzeichnung bestätigt die Partei jedoch nicht die Berechtigung oder Richtigkeit der Äußerungen der anderen Partei. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Übernahme wegen Mängeln oder Unfertigkeiten abzulehnen, die die Nutzung der Waren nicht behindern. Im Falle von Zweifeln über die Art der Mängel und Unfertigkeiten ist der Käufer verpflichtet, die Waren zu übernehmen, wobei er alle beanstandeten Mängel und Unfertigkeiten im Übergabeprotokoll aufführen muss; andernfalls gilt, dass er die Waren vorbehaltlos übernommen hat. Die Parteien sind verpflichtet, einander jede für die Übergabe erforderliche Mitwirkung zu leisten (einschließlich der Festlegung eines konkreten Übergabetermins, der Anwesenheit bei der Übergabe und Übernahme sowie der Erstellung des Übergabeprotokolls). Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gelten die Waren als ordnungsgemäß geliefert und/oder installiert; die Waren gelten auch dann als ordnungsgemäß geliefert und/oder installiert, wenn der Käufer entgegen diesem Absatz die Übernahme der Waren und/oder die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls verweigert oder die erforderliche Mitwirkung für die Übergabe der Waren nicht leistet.
4.8. Verweigert der Käufer die Übernahme der Waren wegen Mängeln, verpflichten sich die Parteien, unverzüglich ein Protokoll zu erstellen, in dem alle beanstandeten Mängel festgehalten werden. Die Parteien geben in dem Protokoll eine Frist zur Beseitigung der Mängel an, die nicht kürzer als 15 Werktage sein darf; wird eine solche Frist nicht vereinbart, verpflichtet sich der Verkäufer, die Mängel oder Unfertigkeiten innerhalb von 30 Werktagen zu beseitigen. Für die Dauer der Frist zur Beseitigung der Mängel oder Unfertigkeiten gemäß diesem Absatz verbleiben die Waren am Erfüllungsort, wobei der Käufer für Schäden haftet, die an den Waren entstehen. Nach Beseitigung der Mängel oder Unfertigkeiten ist der Käufer verpflichtet, die Waren gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels über die Übergabe und Übernahme zu übernehmen.
4.9. Falls sich bei der Lieferung und/oder Fertigstellung der Installation der Waren am vereinbarten Ort weder der Käufer noch eine von ihm beauftragte Person einfindet, ist der Verkäufer berechtigt, das Übergabeprotokoll dem Käufer per E-Mail an die in der Bestellung angegebene Adresse zu senden. Sendet der Käufer das ordnungsgemäß unterzeichnete Übergabeprotokoll dem Verkäufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach dessen Absendung zurück, gilt die Ware als vom Käufer vorbehaltlos übernommen. Ab dem Zeitpunkt der Erstellung des Übergabeprotokolls trägt der Käufer die Verantwortung für etwaige Beschädigungen der Waren, und zwar unabhängig davon, ob er das Übergabeprotokoll ausdrücklich unterzeichnet hat.
5. SERVICELEISTUNGEN
5.1. Der Verkäufer bietet neben der Lieferung und Installation der Waren auch kostenpflichtige ergänzende Serviceleistungen an:
- Überwachung und Verwaltung im Rahmen der Servicepakete ProCare.
- Serviceleistungen werden für alle Typen und Modelle der Waren erbracht.
- Die ProCare-Verwaltungs- und Überwachungsdienste werden für jeden Warentyp auf drei Stufen angeboten – Basic, Advance und Advance+.
5.2. Die Garantiezeit für unsere Produkte beträgt standardmäßig 24 Monate. Innerhalb der Garantiezeit ist es nicht erforderlich, einen kostenpflichtigen Servicedienst zu wählen. Der Kunde trägt jedoch in einem solchen Fall die Kosten für den Servicetechniker in Höhe von 1.200 CZK pro Stunde und für den Transport zum Installationsort in Höhe von 16 CZK pro Kilometer.
5.3. Die Reaktionszeit auf eine Servicemeldung beträgt bis zu 5 Werktage. Meldungen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen, wobei Servicemeldungen an Werktagen in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr entgegengenommen werden. Falls eine E-Mail-Meldung außerhalb der Arbeitszeit eingeht, beginnt die Reaktionsfrist am nächsten Werktag.
5.4. Wartung und Prävention (Prophylaxe)
Zur Gewährleistung eines optimalen Betriebs und einer langen Lebensdauer der Ladestationen empfiehlt die Gesellschaft Elexim, a.s. – Abteilung MyBox den Kunden, mindestens einmal jährlich eine regelmäßige Prophylaxe der Ladestationen durchzuführen. Diese Wartung umfasst die Überprüfung des technischen Zustands, Reinigung und gegebenenfalls kleinere Serviceeingriffe.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung dieser empfohlenen regelmäßigen Wartung und Auftreten eines Mangels, der durch regelmäßige Wartung hätte vermieden werden können, die Reklamation möglicherweise nicht als berechtigt anerkannt wird. Die Art des Mangels wird in solchen Fällen individuell beurteilt.
6. WARENPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1. Den Warenpreis und die eventuellen Kosten, die mit der Lieferung der Waren gemäß dem Kaufvertrag verbunden sind, kann der Käufer dem Verkäufer auf folgende Weise begleichen:
- per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers Nr. 305414001/5500, geführt bei der Raiffeisenbank a.s. (im Folgenden „Konto des Verkäufers").
- Zusammen mit dem Kaufpreis ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer auch die Kosten zu zahlen, die mit der Verpackung und Lieferung der Waren in der Höhe verbunden sind, die in der Bestellung angegeben wird. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, versteht man unter dem Kaufpreis auch die Kosten, die mit der Lieferung der Waren verbunden sind.
6.2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis bei Abschluss des Kaufvertrags zu zahlen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Der Kaufpreis kann auf Grundlage einer vom Verkäufer ausgestellten Rechnung bezahlt werden, wobei die Zahlungsfrist 14 Tage ab Ausstellung der Rechnung beträgt, sofern nicht anders angegeben.
In Fällen, in denen eine Anzahlung vereinbart wird, stellt der Verkäufer eine Anzahlungsrechnung aus, die vor Beginn der Vertragserfüllung bezahlt werden muss (z. B. vor Lieferung der Waren oder Beginn der Produktion). Die Zahlungsfrist der Anzahlungsrechnung beträgt 14 Tage ab deren Ausstellung, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren. Nach Begleichung der Anzahlungsrechnung wird dem Käufer eine Endrechnung über den restlichen Kaufpreis ausgestellt.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer bei Zahlungsverzug bei jeglicher Rechnung das Recht hat, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen auszusetzen, und zwar bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Beträge.
6.3. Ist es im Geschäftsverkehr üblich oder wird es durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften bestimmt, stellt der Verkäufer dem Käufer über die auf Grundlage des Kaufvertrags geleisteten Zahlungen einen Steuerbeleg – eine Rechnung – aus. Der Verkäufer ist Mehrwertsteuerpflichtiger. Den Steuerbeleg – die Rechnung – stellt der Verkäufer dem Käufer nach Bezahlung des Warenpreises aus und sendet ihn in elektronischer Form an die elektronische Adresse des Käufers.
6.4. Gemäß dem Gesetz über die Umsatzregistrierung ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, den erhaltenen Umsatz beim Steuerverwalter online zu registrieren; im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerhalb von 48 Stunden.
7. RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG DURCH DEN VERBRAUCHER
7.1. Der Käufer, der Verbraucher ist, nimmt zur Kenntnis, dass gemäß § 1837 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter anderem nicht vom Kaufvertrag über die Lieferung von Waren zurückgetreten werden kann, die nach den Wünschen des Käufers oder für seine Person angefertigt wurden, vom Kaufvertrag über die Lieferung von Waren, die schnellem Verderb unterliegen, sowie von Waren, die nach der Lieferung unwiderruflich mit anderen Waren vermischt wurden, vom Kaufvertrag über die Lieferung von Waren in versiegelter Verpackung, die der Verbraucher aus der Verpackung entnommen hat und die aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können, und vom Kaufvertrag über die Lieferung von Audio- oder Videoaufnahmen oder Computerprogrammen, wenn deren Originalverpackung beschädigt wurde.
7.2. Handelt es sich nicht um den in Art. 1 der Geschäftsbedingungen genannten Fall oder um einen anderen Fall, in dem nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann, hat der Käufer – Verbraucher gemäß § 1829 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, und zwar innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Übernahme der Waren, wobei im Falle, dass Gegenstand des Kaufvertrags mehrere Warenarten oder die Lieferung mehrerer Teile sind, diese Frist ab dem Tag der Übernahme der letzten Lieferung läuft. Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss dem Verkäufer innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist zugesandt werden. Der Käufer kann den Rücktritt vom Kaufvertrag unter anderem an die Adresse des Sitzes des Verkäufers oder an die E-Mail-Adresse des Verkäufers info@mybox.eco senden.
7.3. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag gemäß Art. 8.2 der Geschäftsbedingungen wird der Kaufvertrag von Anfang an aufgehoben. Die Waren müssen vom Käufer dem Verkäufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zustellung des Rücktritts vom Kaufvertrag an den Verkäufer zurückgegeben werden. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, trägt der Käufer die mit der Rücksendung der Waren an den Verkäufer verbundenen Kosten, und zwar auch dann, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem üblichen Postweg zurückgesandt werden können.
7.4. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag gemäß Art. 8.2 der Geschäftsbedingungen erstattet der Verkäufer die vom Käufer erhaltenen Geldmittel innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer auf die gleiche Weise, wie er sie vom Käufer erhalten hat. Der Verkäufer ist ebenfalls berechtigt, die dem Käufer geleistete Erfüllung bereits bei Rückgabe der Waren durch den Käufer oder auf andere Weise zurückzugeben, sofern der Käufer dem zustimmt und ihm dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die erhaltenen Geldmittel dem Käufer zurückzugeben, bevor ihm der Käufer die Waren zurückgibt oder nachweist, dass er die Waren an den Verkäufer abgesandt hat.
7.5. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass bei der Meldung von Serviceanforderungen über die mobile Anwendung als Kontaktangabe eine anonyme E-Mail-Adresse angegeben werden kann (z. B. „Hide My Email"-Dienst von Apple – Adressen des Typs @privaterelay.appleid.com). In einem solchen Fall ist es möglicherweise nicht möglich, eine Rückkommunikation seitens der Service- oder technischen Abteilung aufzubauen. Damit die Anfrage ordnungsgemäß bearbeitet werden kann, ist der Käufer verpflichtet, in der Nachricht mindestens einen weiteren direkten und funktionsfähigen Kontakt anzugeben – eine E-Mail oder Telefonnummer. Andernfalls behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine solche Meldung nicht weiter zu bearbeiten.
7.6. Den Anspruch auf Ersatz des an den Waren entstandenen Schadens ist der Verkäufer berechtigt, einseitig gegen den Anspruch des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises aufzurechnen.
7.7. In Fällen, in denen der Käufer als Verbraucher gemäß § 1829 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Recht hat, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ist auch der Verkäufer berechtigt, jederzeit vom Kaufvertrag zurückzutreten, und zwar bis zur Übernahme der Waren durch den Käufer. In einem solchen Fall erstattet der Verkäufer dem Käufer den Preis für die Waren und/oder Dienstleistungen ohne unnötige Verzögerung per Banküberweisung auf das vom Käufer bestimmte Konto.
7.8. Wird dem Käufer zusammen mit den Waren ein Geschenk bereitgestellt, wird die Schenkungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass bei Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer die Schenkungsvereinbarung bezüglich dieses Geschenks ihre Wirksamkeit verliert und der Käufer verpflichtet ist, zusammen mit den Waren auch das bereitgestellte Geschenk an den Verkäufer zurückzugeben.
8. RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG
8.1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bezüglich der Rechte aus mangelhafter Leistung richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften (insbesondere §§ 1914 bis 1925, §§ 2099 bis 2117 und §§ 2161 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und im Falle von Käufern – Verbrauchern auch nach dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, in der jeweils geltenden Fassung).
8.2. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Waren bei Übernahme mangelfrei sind. Insbesondere haftet der Verkäufer dem Käufer dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Waren durch den Käufer:
- die Waren die Eigenschaften aufweisen, die die Parteien vereinbart haben, und mangels einer Vereinbarung solche Eigenschaften haben, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer angesichts der Art der Waren und auf Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwarten konnte,
- die Waren für den Zweck geeignet sind, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den Waren dieser Art üblicherweise verwendet werden,
- die Waren in ihrer Qualität oder Ausführung dem vereinbarten Muster oder der Vorlage entsprechen, wenn die Qualität oder Ausführung nach dem vereinbarten Muster oder der Vorlage bestimmt wurde,
- die Waren in der entsprechenden Menge, im entsprechenden Maß oder Gewicht vorliegen und
- die Waren den Anforderungen der Rechtsvorschriften entsprechen.
8.3. Zeigt sich ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übernahme, wird vermutet, dass die Waren bereits bei Übernahme mangelhaft waren. Dies gilt nicht für Fälle, in denen der Käufer ein Unternehmer ist.
8.4. Der Verkäufer hat Pflichten aus mangelhafter Leistung in dem Umfang, in dem die Pflichten des Herstellers aus mangelhafter Leistung bestehen. Der Käufer – Verbraucher ist berechtigt, das Recht aus einem Mangel geltend zu machen, der bei Verbrauchsgütern innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Übernahme auftritt. Ist auf der verkauften Ware, auf ihrer Verpackung, in der der Ware beigefügten Anleitung oder in der Werbung im Einklang mit anderen Rechtsvorschriften eine Frist angegeben, während der die Ware verwendet werden kann, gelten die Bestimmungen über die Qualitätsgarantie. Durch die Qualitätsgarantie verpflichtet sich der Verkäufer, dass die Ware für eine bestimmte Zeit für den üblichen Zweck verwendbar sein wird oder ihre üblichen Eigenschaften behält. Hat der Käufer den Mangel der Ware berechtigterweise beim Verkäufer geltend gemacht, läuft die Frist für die Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung sowie die Garantiezeit für die Zeit nicht, während der der Käufer die mangelhafte Ware nicht nutzen kann.
8.5. Die in Art. 8.4 der Geschäftsbedingungen genannten Bestimmungen gelten nicht für Waren, die zu einem niedrigeren Preis wegen des Mangels verkauft werden, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde, für den Verschleiß der Ware durch ihren üblichen Gebrauch, bei gebrauchten Waren für einen Mangel, der dem Maß der Nutzung oder dem Verschleiß entspricht, den die Ware bei Übernahme durch den Käufer aufwies, oder wenn sich dies aus der Art der Ware ergibt. Das Recht aus mangelhafter Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor Übernahme der Ware wusste, dass die Ware einen Mangel aufweist, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
8.6. Rechte aus der Haftung für Warenmängel werden beim Verkäufer geltend gemacht. Der Verkäufer ist verpflichtet, Reklamationen in jeder Betriebsstätte anzunehmen, in der die Annahme von Reklamationen mit Rücksicht auf das Sortiment der verkauften Produkte oder erbrachten Dienstleistungen möglich ist, gegebenenfalls auch am Sitz oder Ort der Geschäftstätigkeit des Verkäufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung darüber auszustellen, wann der Käufer sein Recht geltend gemacht hat, was der Inhalt der Reklamation ist und welche Art der Reklamationsbearbeitung der Käufer verlangt; ferner eine Bestätigung über Datum und Art der Reklamationsbearbeitung, einschließlich einer Bestätigung über die Durchführung der Reparatur und deren Dauer, gegebenenfalls eine schriftliche Begründung der Ablehnung der Reklamation. Diese Pflicht gilt auch für andere vom Verkäufer zur Durchführung der Reparatur bestimmte Personen.
8.7. Rechte aus der Haftung für Warenmängel kann der Käufer insbesondere per Korrespondenz an die Adresse Hulínská 1814/1B, 767 01 Kroměříž oder per E-Mail geltend machen.
8.8. Der Verkäufer bietet für die Ladestationen MyBox zwei Standardvarianten der Frontscheibe an – schwarz und weiß. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist die Standardausführung die schwarze Frontscheibe. Der Verkäufer empfiehlt die Wahl der weißen Variante für Installationen an stark exponierten Standorten, insbesondere dort, wo die Stationen langfristiger direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Der Käufer ist berechtigt, bei der Bestellung die weiße Variante der Frontscheibe zu wählen; zur Gewährleistung der optimalen Wahl unter Berücksichtigung der konkreten Betriebsbedingungen empfiehlt der Verkäufer, diese Tatsache vorab mit dem Verkäufer oder seinen Handelsvertretern zu konsultieren.
Die Ladestationen MyBox sind gemäß den einschlägigen Normen für den Betrieb in Umgebungen mit einem Temperaturbereich von –30 °C bis +50 °C bestimmt. Falls die Umgebungstemperatur diesen Grenzwert überschreitet, kann die Station automatisch ihre Ladeleistung reduzieren, bis die Temperatur auf natürliche Weise sinkt. Nach Wiederherstellung der Temperatur innerhalb des angegebenen Bereichs kehrt das Gerät von selbst zur vollen Leistung zurück. Dieser Mechanismus ist Bestandteil der Schutzlogik des Produkts und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.
8.9. Der Käufer teilt dem Verkäufer bei der Mängelanzeige oder unverzüglich nach der Mängelanzeige mit, welches Recht er gewählt hat. Die getroffene Wahl kann der Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers nicht ändern; dies gilt nicht, wenn der Käufer die Reparatur eines Mangels verlangt hat, der sich als unreparierbar erweist.
8.10. Weist die Ware nicht die in Art. 8.2 der Geschäftsbedingungen genannten Eigenschaften auf, kann der Käufer auch die Lieferung neuer Ware ohne Mängel verlangen, sofern dies angesichts der Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist; betrifft der Mangel jedoch nur einen Bestandteil der Ware, kann der Käufer lediglich den Austausch des Bestandteils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch angesichts der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötige Verzögerung beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels. Das Recht auf Lieferung neuer Ware oder Austausch eines Bestandteils hat der Käufer auch bei einem behebbaren Mangel, wenn er die Ware aufgrund des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. In einem solchen Fall hat der Käufer auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er sein Recht auf Lieferung neuer Ware ohne Mängel, auf Austausch eines Bestandteils oder auf Reparatur der Ware nicht geltend, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer keine neue Ware ohne Mängel liefern, keinen Bestandteil austauschen oder die Ware nicht reparieren kann, sowie wenn der Verkäufer die Abhilfe nicht in angemessener Zeit schafft oder die Abhilfe dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde.
8.11. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass bei einigen Arten der gelieferten Waren, insbesondere bei Ladekabeln, es während der Nutzung zu visuellen Veränderungen kommen kann, die nicht als Mangel gelten:
- bei allen Kabeltypen (geraden und gewendelten) kann es zu einer allmählichen Aufhellung oder Farbveränderung der äußeren Ummantelung infolge von UV-Strahlung, Temperatur, Feuchtigkeit und mechanischem Verschleiß kommen,
- bei gewendelten Kabeln kann es zusätzlich zu einer leichten Durchbiegung oder Formveränderung aufgrund des Eigengewichts des Kabels und des wiederholten Aufhängens kommen.
Diese Veränderungen sind eine übliche Folge der bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts und begründen keinen Reklamationsanspruch.
8.12. Wer ein Recht gemäß § 1923 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat, hat auch Anspruch auf Ersatz der zweckmäßig aufgewendeten Kosten bei der Geltendmachung dieses Rechts. Macht er den Anspruch auf Ersatz jedoch nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist geltend, in der der Mangel gerügt werden muss, erkennt das Gericht das Recht nicht zu, wenn der Verkäufer einwendet, dass der Anspruch auf Ersatz nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde.
8.13. Weitere Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Haftung des Verkäufers für Mängel kann die Reklamationsordnung des Verkäufers regeln.
8.14. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die gelieferten Geräte (Ladestationen) für den Betrieb in Umgebungen mit Temperaturen bis +50 °C zertifiziert und getestet sind. Falls das Gerät langfristig direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist und die Betriebstemperatur der Umgebung diesen Grenzwert deutlich überschreitet, kann das Gerät zum Schutz der internen Komponenten automatisch seine Leistung reduzieren oder sich vorübergehend abschalten (sog. Drosselung), und zwar bis zur natürlichen Abkühlung des Geräts. Dieser Zustand ist ein standardmäßiger Bestandteil der Schutzlogik des Produkts und gilt weder als Mangel des Geräts noch als Reklamationsgrund.
9. WEITERE RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
9.1. Der Käufer erwirbt das Eigentum an der Ware durch vollständige Zahlung des Kaufpreises.
9.2. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer an keine Verhaltenskodizes im Sinne des § 1826 Abs. 1 lit. e) des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden.
9.3. Die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden gewährleistet der Verkäufer über die elektronische Adresse info@mybox.eco. Informationen über die Bearbeitung der Beschwerde des Käufers sendet der Verkäufer an die elektronische Adresse des Käufers.
9.4. Für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus dem Kaufvertrag ist die Tschechische Handelsinspektion zuständig, mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, Identifikationsnummer: 000 20 869, Internetadresse: https://adr.coi.cz/cs. Die Plattform für die Online-Streitbeilegung unter der Internetadresse http://ec.europa.eu/consumers/odr kann für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aus dem Kaufvertrag genutzt werden.
9.5. Das Europäische Verbraucherzentrum Tschechische Republik, mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, Internetadresse: http://www.evropskyspotrebitel.cz ist die Kontaktstelle gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten).
9.6. Der Verkäufer ist zum Verkauf von Waren auf Grundlage einer Gewerbeberechtigung befugt. Die Gewerbeaufsicht wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit vom zuständigen Gewerbeamt durchgeführt. Die Aufsicht im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten übt das Amt für den Schutz personenbezogener Daten aus. Die Tschechische Handelsinspektion führt im abgegrenzten Umfang unter anderem die Aufsicht über die Einhaltung des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, in der jeweils geltenden Fassung, durch.
9.7. Der Käufer übernimmt hiermit die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des § 1765 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
10. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
10.1. Seine Informationspflicht gegenüber dem Käufer im Sinne des Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden „DSGVO") im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Käufers zum Zweck der Erfüllung des Kaufvertrags, zum Zweck der Verhandlung über den Kaufvertrag und zum Zweck der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten des Verkäufers erfüllt der Verkäufer mittels eines gesonderten Dokuments.
11. UMWELTSCHUTZ UND UMWELTGERECHTE ENTSORGUNG
11.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, bei der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb seiner Produkte die Grundsätze des Umweltschutzes einzuhalten. Die Produkte sind im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Verringerung negativer Umweltauswirkungen und effiziente Ressourcennutzung konzipiert.
11.2. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass alle vom Verkäufer gelieferten Elektrogeräte der Pflicht zur umweltgerechten Entsorgung gemäß dem Abfallgesetz unterliegen. Bei Beendigung der Lebensdauer der gekauften Geräte ist der Käufer verpflichtet, deren umweltgerechte Entsorgung über spezialisierte Unternehmen oder über die Sammelstellen des Verkäufers sicherzustellen, die für das Recycling von Elektroschrott zur Verfügung stehen.
11.3. Der Verkäufer beteiligt sich aktiv am Recycling und an der verantwortungsvollen Abfallbewirtschaftung und trägt damit zum Umweltschutz bei. Informationen über Sammelstellen und Bedingungen der umweltgerechten Entsorgung sind auf Anfrage über die Kontaktdaten des Verkäufers erhältlich.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Enthält das durch den Kaufvertrag begründete Verhältnis ein internationales (ausländisches) Element, vereinbaren die Parteien, dass das Verhältnis dem tschechischen Recht unterliegt. Durch die Rechtswahl gemäß dem vorstehenden Satz wird dem Käufer, der Verbraucher ist, nicht der Schutz entzogen, den ihm die Bestimmungen der Rechtsordnung gewähren, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann und die in Ermangelung einer Rechtswahl gemäß Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) anwendbar wären.
12.2. Ist eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam oder wird sie es, tritt anstelle der ungültigen Bestimmung eine Bestimmung, deren Sinn der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
12.3. Der Kaufvertrag einschließlich der Geschäftsbedingungen wird vom Verkäufer in elektronischer Form archiviert und dem Käufer künftig nicht mehr zugänglich gemacht.
12.4. Den Anhang der Geschäftsbedingungen bildet das Musterformular für den Rücktritt vom Kaufvertrag.
12.5. Kontaktdaten des Verkäufers: Zustelladresse Hulínská 1814/1B, 767 01 Kroměříž, E-Mail-Adresse info@mybox.eco, Telefon +420 799 114 919.
12.6. Der Verkäufer gewährleistet die Rücknahme gebrauchter Produkte im Sinne des Gesetzes Nr. 541/2020 Slg.