Die neue Richtlinie der Europäischen Union CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die die nichtfinanzielle Berichterstattung betrifft, gilt seit Januar 2024. Sie erweitert die Pflicht der Unternehmen erheblich, über ihre ESG-Aktivitäten (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) zu berichten. Die Richtlinie gilt vor allem für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. In der Tschechischen Republik betreffen diese neuen Regeln nun mehr als tausend Unternehmen.
Warum führt die EU die CSRD-Richtlinie ein?
Mit dieser Richtlinie reagiert die EU auf den Klimawandel und verlangt von Unternehmen mehr Transparenz. So können Investoren und Banken leicht Unternehmen erkennen, die ihren ökologischen Fußabdruck aktiv reduzieren, sich gut um ihre Mitarbeiter kümmern und transparent arbeiten. Transparente Unternehmen erhalten dann besseren Zugang zu Finanzierungen, während Unternehmen ohne klare ESG-Strategie einen erschwerten Zugang zu Krediten und Investitionen haben können.
Welche Vorteile bringt die CSRD für Unternehmen?
Leichterer Zugang zu Kapital: Banken und Investoren bevorzugen Unternehmen mit nachweisbarer ESG-Verantwortung. Diese Unternehmen können günstigere Kredite und einen einfacheren Zugang zu Investitionen erhalten.
Wettbewerbsvorteil: Transparente ESG-Berichterstattung erhöht die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens bei Kunden und Geschäftspartnern. Sie bietet zudem einen Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen, bei denen ESG-Kriterien eine immer wichtigere Rolle spielen.
Transparenz und Glaubwürdigkeit: Unternehmen können ihre ESG-Aktivitäten klar kommunizieren, ohne Gefahr zu laufen, des Greenwashings bezichtigt zu werden, und stärken so ihre Marktposition.
Interne Effizienz: Regelmäßiges Monitoring und Reporting von ESG-Aktivitäten hilft, Bereiche zu identifizieren, in denen Kosten eingespart und interne Prozesse optimiert werden können.
Wann tritt die CSRD für einzelne Unternehmen in Kraft?
2025: Die ersten ESG-Berichte nach CSRD werden von großen Unternehmen veröffentlicht, die bereits nach der älteren NFRD-Richtlinie berichten, und zwar für das Jahr 2024.
2026: Die Pflicht wird auf alle großen Unternehmen ausgeweitet, die die Kriterien erfüllen (mehr als 250 Mitarbeiter, Umsatz über 50 Mio. EUR). Berichte werden für das Jahr 2025 erstellt.
2027: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beginnen in einem vereinfachten Format für das Jahr 2026 zu berichten.
2029: Die Berichtspflicht wird auch auf außereuropäische Unternehmen mit bedeutender Geschäftstätigkeit in der EU ausgeweitet, mit den ersten Berichten für das Jahr 2028.
Wie bereitet man sich richtig auf die CSRD vor?
Erfassen Sie Ihren aktuellen ESG-Status: Beginnen Sie mit einer Analyse Ihrer aktuellen ESG-Aktivitäten, identifizieren Sie Stärken und Schwächen und legen Sie fest, worauf Sie sich als Nächstes konzentrieren sollten.
Erstellen Sie eine klare ESG-Strategie: Setzen Sie konkrete Ziele und klare Verantwortlichkeiten für deren Erreichung. Jeder Mitarbeiter sollte seinen Beitrag zur Erfüllung dieser Ziele kennen.
Führen Sie ein effektives Datenerfassungssystem ein: Implementieren Sie geeignete Werkzeuge, die die Erfassung und Verarbeitung von ESG-Daten erleichtern. Dies vereinfacht die Erstellung regelmäßiger Berichte erheblich.
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter: Informieren Sie Ihr Team über ESG-Grundsätze. Organisieren Sie Schulungen und Workshops, die erklären, wie jeder Einzelne zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsergebnisse des Unternehmens beitragen kann.
Beginnen Sie so früh wie möglich
Verschieben Sie Ihre Vorbereitung nicht. Je früher Sie mit der ESG-Berichterstattung beginnen, desto einfacher wird es, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und einen Wettbewerbsvorsprung zu erlangen.
Die Investition in die CSRD-Vorbereitung ist nicht nur eine Notwendigkeit aufgrund neuer Gesetzgebung. Sie bietet Unternehmen eine einzigartige Gelegenheit, nachhaltiger, transparenter und wirtschaftlich effizienter zu werden. Ein ausgezeichneter erster Schritt ist die Elektrifizierung der Unternehmensflotte, die den CO2-Fußabdruck sofort reduziert und Einsparungen bei den Fahrzeugbetriebskosten bringt. Wenn Sie darüber nachdenken, wie Sie mit dem Umstieg beginnen können
Autor
Filip Zapletal



